Wohngebäudeversicherung

Spätestens beim Einzug sollten Sie den Abschluss einer Gebäudeversicherung in Erwägung ziehen. Eine Gebäudeversicherung umfasst die Deckung von Schäden an der Substanz des Gebäudes, die durch unverschuldete und unvorhergesehene Naturgewalten hervorgerufen wurden, sowie Schäden an Bestandteilen des Inventars, die insbesondere für das Haus angefertigt wurden.

Hierunter fallen Küchen, Schränke, Fußbodenheizungen, Solaranlagen und auch Wintergärten, Gartenmauern und -zäune.