Diese Fragen sollten Sie sich vor dem Anbietervergleich stellen:
- Welche Schäden sollen gedeckt sein?
- Wie hoch soll die Versicherungssumme sein?
- Welche Laufzeit soll Ihre Hausratsversicherung haben?
Bei einem Umzug gilt es einiges zu beachten. Sie müssen sich nicht nur ummelden und bei allen wichtigen Stellen Ihre neue Adresse bekannt geben, sondern der Umzug will auch gut organisiert sein. Zudem sollten Sie Ihre bestehende Hausratversicherung anpassen oder eine Neue abschließen.
Für den perfekten Schutz ist eine auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnittene Versicherung notwendig.
Hausratsversicherung
Wenn Gegenstände im Haushalt beschädigt werden, können Neuanschaffung oder Reparaturen für den Besitzer schnell mit hohen Kosten verbunden sein.
Eine adäquate Hausratversicherung sollte daher in keinem Haushalt fehlen, da sie im Schadensfall den finanziellen Verlust ausgleicht. Im Leistungsumfang der Versicherung sind in der Regel Einrichtungsgegenstände (Möbel, Bilder, Lampen, Teppiche etc.) und Gebrauchs- bzw. Verbrauchsgegenstände, wenn ihre Nutzung privaten Zwecken dient. Zu den Gebrauchsgegenständen gehören etwa Kleidung oder Haushaltsgeräte, während Sachen wie Heizstoffe oder Lebensmittel zu den Verbrauchsgegenständen gezählt werden. Zu den versicherten Schadensereignissen gehören im Normalfall Feuer, Explosion, Einbruch und Vandalismus, der Austritt von Leitungswasser, Sturm und Hagel.
Bei allen der aufgezählten Schadensursachen gilt es jedoch Besonderheiten zu beachten, da bestimmte Schäden nicht automatisch von der Hausratversicherung gedeckt sind. Wer zum Beispiel ein großes Aquarium besitzt oder ein Wasserbett sein Eigen nennt, sollte sich beim Abschluss einer Hausratversicherung genau informieren, ob Schäden durch Wasseraustritt aus diesen Gegenständen gedeckt sind. Denn solche Schäden sind nicht immer automatisch im Leistungspaket der Hausratversicherung enthalten sondern dafür bedarf es meist eines verbesserten Deckungsumfangs.
Im Bereich Feuer existieren bei den meisten Hausratversicherungen ebenfalls Ausnahmen. Zu den wichtigsten Ausschlüssen gehören Schäden durch sogenannte Nutzfeuer. Diese Entstehen, wenn Gegenstände bewusst einem Feuer oder dessen Wärme ausgesetzt wurden, um das Feuer bzw. dessen Wärme zu nutzen. Klassisches Beispiel ist das Aufhängen von Wäsche über dem Ofen um sie zu trocknen. Erleidet die Wäsche dabei durch die Wärme einen Schaden, so handelt es sich um einen Nutzfeuerschaden, der von der Versicherung nicht gedeckt ist. Gleiches gilt für Sengschäden, bei denen Schäden durch Wärmeeinwirkung ohne Flammenbildung entstehen und für Schäden durch die Energie von elektrischem Strom. In neueren Tarifen oder Tarifen mit verbesserter Deckung sind Sengschäden jetzt immer öfter mitversichert.