Mit dem sogenannten ambulanten Tarif im Rahmen einer privaten Krankenversicherung können die Kosten für medizinische Leistungen bzw. ärztliche Behandlungen, die nicht während eines Krankenhausaufenthalts erbracht werden, versichert werden. Bei einer Behandlung durch einen Wahlarzt werden die Kosten von der gesetzlichen Krankenversicherung meist nur zu einem geringen Prozentsatz übernommen.
Sobald dieser Anteil von der Pflichtversicherung rückerstattet wurde, wird der Rest je nach Versicherung bis zur vollen Höhe von der ambulanten Privatversicherung vergütet.